Neue Regeln für Makler
LINZ. Die Immobilienmakler haben sich schärfere Standesregeln auferlegt. Diese sind Anfang Oktober in Kraft getreten und sollen auch gesetzlich verankert werden.
Es gehe darum, „alle seriös und kompetent arbeitenden Makler vor unredlichen Marktteilnehmern zu schützen“, heißt es im Fachverband der Immobilienmakler. Zwei Änderungen sind besonders markant:
Schriftlichkeit: Der Vertrag zwischen einem Auftraggeber (Hausverkäufer, Wohnungssuchender) und einem Makler muss schriftlich ausgefertigt oder zumindest bestätigt werden. Eine mündliche Vereinbarung reicht nicht. Damit soll verhindert werden, dass „schwarze Schafe“ bei Kollegen nach Objekten suchen und diese vermitteln, obwohl sie nicht beauftragt wurden.
„Mit der Schriftlichkeit werden Streitigkeiten vermieden, weil die Beweisbarkeit gegeben ist“, sagt Michaela Nimmervoll, Obfrau der Immobilienmakler in der Wirtschaftskammer Oberösterreich. Betroffen von der neuen Regelung sind sowohl Alleinvermittleraufträge als auch schlichte Verträge (wenn mehrere Makler mit der Vermittlung eines Objekts beauftragt werden).
Ausbildung: Aus- und Weiterbildung sind nun verpflichtend – sowohl für Makler als auch deren Mitarbeiter. Das sei enorm wichtig, weil sich die Vorschriften ständig ändern, beispielsweise im Gebühren- und Steuerrecht, sagt Nimmervoll. Mit der Immobilienvermittlung betraute Personen müssen binnen 18 Monaten ab Tätigkeitsbeginn eine den Normen entsprechende berufliche Ausbildung absolvieren und Zertifizierungsprüfungen ablegen, heißt es in den Standesregeln. Werden die neuen Regeln auch gesetzlich verankert, drohen Makler, die dagegen verstoßen, Verwaltungsstrafen.
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