Bulgarien regelt den Erwerb von Grundstücken durch Ausländer
Das bulgarische Parlament verabschiedete in der zweiten Lesung die Einführung der Ansässigkeitsforderung für den Kauf von landwirtschaftlichen Grundstücken durch Ausländer. Die Bürger anderer Länder müssen mindestens fünf Jahre im Land gelebt haben. Nach dem ursprünglichen Vorschlag sollten die Ausländer einen dreijährigen Aufenthalt vorweisen. In der Diskussion gab es Vorschläge für einen Zeitraum von sieben Jahren. Schließlich wurde die durchschnittliche Variante verabschiedet.
Die Anforderung gilt nicht nur für Privatpersonen. Firmen mit ausländischem Kapital müssen auch mindestens 5 Jahre in Bulgarien tätig gewesen sein. Sollten die Firmen dieser Bedingung nicht entsprechen, dann müssen ihre Eigentümer und Aktionäre der gesetzlichen Forderung nach fünfjährigem Aufenthalt im Land erfüllen. Darüber hinaus dürfen Offshore-Unternehmen kein Land in Bulgarien kaufen. Eine weitere Einschränkung lautet, dass landwirtschaftliche Gründstücke nicht an Unternehmen verkauft werden dürfen, die Inhaberaktien ausgegeben haben.
Anfang dieses Jahres lief die Frist der Einschränkung für den Verkauf von Land an Ausländer ab. Schon vor dem Fristablauf forderten die Branchenorganisationen eine Verlängerung der Einschränkung. Das Verfassungsgericht lehnte aber den Vorschlag für Moratorium ab.